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Drogen

Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug führt, hat keine Fahreignung. Wenn Sie zudem eine Straftat begangen haben, wird es Sie gleich die Fahrerlaubnis kosten, falls nein, gibts erst ein Bußgeld und dann von der Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung zur MPU. Die Fragerichtung ist die gleiche: warum?

Da auch Alkohol zu den berauschenden Mitteln zählt, sollten Sie sich mit dem Thema ebenfalls genau auskennen. Auch bei einer Drogenfrage wird nach dem Umgang mit Alkohol geforscht.

Dass Sie hier unbedingt Drogenfreiheit nachweisen müssen, liegt auf der Hand. Bleibt die Frage nach der Länge des Zeitraums und ggf, ob auch ein Alkoholverzicht notwendig ist.

Sonderfall Substitution

Wer aktiv abhängig von einem berauschenden Mittel ist, hat keine Fahreignung. Als Substituierter ist das leider ebenfalls der Fall. Hier sollten Sie unbedingt klären, wie Sie Ihre ganz persönlichen besonderen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Eine positive MPU ist in jedem Fall erforderlich. Hierfür benötigen Sie immer Abstinenznachweise für mindestens zwölf Monate. Hier wird jeder Fall individuell beurteilt, daher lassen Sie sich im Vorfeld bezüglich Ihrer individuellen Situation beraten.