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Verkehrsverstöße

Im Verhaltensbereich, also bei Verkehrsauffälligkeiten oder Verstößen gegen das Strafrecht, steht die Frage nach dem Zusammenhang zwischen den Taten und der eigenen Persönlichkeit im Vordergrund.

Wenn Sie aufgrund von Punkten oder Straftaten – hierzu zählt auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis – den Führerschein verloren haben, kann das eben nicht „jedem mal passieren“, „es kommt eben mal vor“, „jeder macht mal Fehler“. Sie gehören zu einer Minderheit, gemessen an der Gesamtheit der Autofahrer. Auch hier fragt der Gutachter: warum? Was haben alle Ihre Auffälligkeiten gemeinsam?